Zahlen Vereine wirklich keine Steuern? Die Antwort gibt die Anwaltskanzlei Schmelz in ihrem Blogbeitrag zum österreichischen Verein. Grundlagen erklärt

Gründungsmitglieder müssen geschäftsfähig sein, um umherwandern wirksam an der Gründung beteiligen nach können. Geschäftsunfähige Personen außerdem juristische Personen oder Personenvereinigungen können selber an der Gründung eines Vereins nicht wirksam mitwirken. Für sie müssen ihre gesetzlichen Kaufmann oder Vertretungsorgane handeln

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